Das HW-Verfahren

Das HW-Verfahren

HW-Mauertrockenlegung - Einbau

Das HW-Verfahren in anerkannten technischen Regelwerken

HW-Mauertrockenlegung - Einbau
Regelwerke

Nach anerkannten technischen Regelwerken beschrieben

Das HW-Edelstahlblechverfahren entspricht dem in Punkt 8.2 der ÖNORM B 3355:2017 beschriebenen mechanischen einstufigen Verfahren. Dabei wird die endgültige Sperrschicht aus gewellten Metallplatten mittels Vibration in eine durchgehende horizontale Lagerfuge des Mauerwerks eingebracht.

In Deutschland behandelt das WTA-Merkblatt 4-7 „Nachträgliche mechanische Horizontalsperren“ das Blecheinschlagverfahren als mechanisches Verfahren und führt Edelstahlplatten als zu verwendendes Sperrmaterial an.

ÖNORM B 3355:2017

Die österreichische Norm behandelt die Trockenlegung feuchten Mauerwerks von der Bauwerksdiagnose und Planung bis zur Ausführung und Überwachung. Berücksichtigt werden Verfahren und Maßnahmen, deren Wirkungsweisen wissenschaftlich allgemein anerkannt und deren praktische Tauglichkeit erwiesen sind.

WTA 4-7 Stand 04/2024

Das in Deutschland anerkannte technische Regelwerk beschreibt nachträgliche mechanische Horizontalsperren und behandelt ausdrücklich das Blecheinschlagverfahren. Das Trennen der kapillar leitenden Lagerfuge und das Herstellen der endgültigen Edelstahl-Horizontalsperre erfolgen in einem Arbeitsschritt.

Klarstellung: Die technischen Regelwerke beschreiben das Verfahrensprinzip und die fachlichen Anforderungen. Die Marke HW wird darin nicht namentlich zertifiziert. Ob das Verfahren am konkreten Gebäude eingesetzt werden kann, wird im Rahmen der Bauwerksdiagnose geprüft.

FAQs

FAQs - Häufige Fragen zur HW-Edelstahlsperre

Das mechanische einstufige Verfahren ist in Punkt 8.2 der ÖNORM B 3355:2017 beschrieben. Beim HW-Verfahren werden zugespitzte Edelstahlplatten mit speziell entwickelten Geräten in die Lagerfuge eingebracht. Da vor dem Eintreiben der Platten kein Mauerwerk entfernt wird, bleibt der Kraftfluss in der Mauer erhalten, das Fugenmaterial wird durch die pfeilspitzenartig ausgebildetet Vorderkante der Platten nach oben und unten verdrängt und damit verdichtet. Dadurch kann es zu keinen Setzungen kommen. Voraussetzung ist eine vorherige Prüfung des baulichen Gesamtzustandes des Mauerwerkes.

Nein. Voraussetzung ist eine durchgehende horizontale Lagerfuge. Ob das Verfahren eingesetzt werden kann, hängt außerdem vom Aufbau, Zustand und von der Zugänglichkeit des Mauerwerks ab. Die Eignung wird vor Ort durch einen autorisierten HW-Lizenzpartner geprüft.

Dann kann das in der ÖNORM B 3355:2017 beschriebene mechanische einstufige Verfahren nicht fachgerecht angewendet werden. Zunächst ist zu prüfen, ob auf einer anderen Höhe eine geeignete durchgehende horizontale Lagerfuge vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, kann ein anderes mechanisches Verfahren (z.b. 2-stufiges Verfahren) angewendet werden.

Die ÖNORM B 3355 sieht vor der Ausführung eine Bauwerksdiagnose vor. Dabei werden Schadensbild, Feuchtigkeitsverteilung, Wandaufbau und mögliche andere Ursachen geprüft. Seitlich eindringende Feuchtigkeit, undichte Leitungen, Kondensat oder Schlagregen müssen dabei berücksichtigt beziehungsweise ausgeschlossen werden.

Die Sperrwirkung ist unmittelbar nach dem Einbau vorhanden. Die bereits gespeicherte Feuchtigkeit muss jedoch anschließend aus dem Mauerwerk austrocknen. Die Dauer hängt insbesondere von Mauerstärke, Baustoff, Durchfeuchtungsgrad, Salzbelastung, Putzaufbau und Raumklima ab. Eine pauschale Dauer kann daher nicht angegeben werden.

Nein. Die HW-Edelstahlsperre ist eine Horizontalsperre gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit. Seitlich eindringende Feuchtigkeit, drückendes Wasser oder eine schadhafte Vertikalabdichtung müssen mit zusätzlichen Maßnahmen behoben werden.

Das HW-Verfahren unterbricht den Feuchtigkeitstransport durch eine dauerhaft vorhandene Edelstahlplatte. Die Sperrwirkung ist sofort vorhanden und unabhängig vom Durchfeuchtungsgrad. Es sind weder Bohrungen noch chemische Mittel erforderlich. Zudem erfolgen Trennung der Lagerfuge und Abdichtung in nur einem Arbeitsschritt. Voraussetzung bleibt eine geeignete durchgehende Lagerfuge.

Edelstahl ist sehr korrosionsbeständig, aber nicht unter allen Umgebungsbedingungen absolut korrosionsfrei. Das WTA-Merkblatt 4-7 (Ausgabe 04.2024/D) führt Edelstahlplatten als geeignetes Sperrmaterial an. Beim HW-Verfahren werden korrosionsbeständige Edelstahlqualitäten eingesetzt. Ihre Beständigkeit beruht auf einer passiven Chromoxidschicht, die sich unter geeigneten Bedingungen selbst wieder ausbildet. Für erhöhte Salzbelastungen und anspruchsvolle Umgebungen stehen CrNi- beziehungsweise CrNiMo-Platten zur Verfügung; der Molybdänanteil erhöht insbesondere die Beständigkeit gegenüber Loch- und Spaltkorrosion.

Die HW-Edelstahlsperre ist als dauerhafte mechanische Sperrschicht gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit konzipiert. Voraussetzung für ihre dauerhafte Funktion sind eine fachgerechte Beurteilung des Mauerwerks, eine geeignete durchgehende Lagerfuge, die richtige Auswahl der Edelstahlqualität sowie der fachgerechte und durchgehende Einbau.

Die Sperrwirkung beruht auf einer dauerhaft im Mauerwerk verbleibenden Edelstahlplatte und nicht auf einer zeitlich begrenzten chemischen Wirkung. Eine regelmäßige Erneuerung der Sperrschicht ist daher nicht vorgesehen.

Technische Regelwerke selbst geben jedoch keine Garantie im rechtlichen Sinn. Verbindliche Angaben zu Garantie und Gewährleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Werkvertrag des ausführenden HW-Lizenzpartners.

Nach dem Einschlagen der HW-Edelstahlsperre sind die Nacharbeiten auf den Zustand des Mauerwerks abzustimmen. Der durch Mauersalze geschädigte Altputz ist bis etwa 0,5 m über die optisch erkennbare Feuchtigkeits- beziehungsweise Versalzungsgrenze abzuschlagen. Anschließend ist das Mauerwerk zu entsalzen, abzubürsten und mit einem porenoffenen, salzbindenden Sanierputz neu zu verputzen. Mauerflächen unterhalb der HW-Edelstahlsperre müssen vor dem Neuverputz vertikal abgedichtet werden, damit Feuchtigkeit nicht über den Putz an der Horizontalsperre vorbei nach oben transportiert werden kann. Die HW-Edelstahlsperre sollte daher möglichst früh im Sanierungsablauf hergestellt werden, damit das Mauerwerk vor dem Neuverputz ausreichend austrocknen kann. Zumindest einseitig sollte die Wand nach Möglichkeit einige Monate unverputzt bleiben.

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